
Bewirtschaftung
Instandhaltungsplan für Gewerbeobjekte erstellen: Fristen und Kosten
Die Nutzungsphase ist die längste und kostspieligste Phase im Lebenszyklus einer Immobilie.
Warum ein Instandhaltungsplan für Gewerbeobjekte sinnvoll ist
Die Nutzungsphase ist die längste und kostspieligste Phase im Lebenszyklus einer Immobilie. Das Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) unterhält seine Verwaltungsgebäude über 40 bis 50 Jahre; die dabei anfallenden Kosten übersteigen die Baukosten in der Regel um ein Vielfaches. Für ein Gewerbeobjekt heisst das: Der grösste Teil des finanziellen Aufwands fällt nicht beim Bau an, sondern verteilt über Jahrzehnte im Betrieb – und damit leicht ausserhalb des Blickfelds der Geschäftsleitung.
Das Konzept Bauwerkserhaltung trennt drei Arten von Eingriffen: Instandhaltung erhält die bestehende Funktionsfähigkeit, Instandsetzung stellt sie nach Schäden wieder her, Erneuerung ersetzt Bauteile am Ende ihrer Lebensdauer. Ein Plan, der diese Kategorien vermischt, kann weder die künftige Kostenentwicklung noch die Dringlichkeit einzelner Massnahmen ausweisen. Das BBL will Instandhaltung, Instandsetzung und Erneuerung von Gebäuden systematisch und ganzheitlich geplant durchführen.
Systematisch unterschätzt werden die Kosten. Jonas Schweizer und Gerd Kommer bezeichnen in einer Analyse zu Immobilieninvestments die erwarteten Instandhaltungskosten neben den prognostizierten Wertsteigerungen als die Grösse, die Verkäufer und Käufer in Wirtschaftlichkeitskalkulationen am häufigsten zu ihren Gunsten schönen. Auf Gewerbeobjekte übertragen: Wer Instandhaltungskosten ohne Zustandsaufnahme und ohne Bauteilbetrachtung schätzt, plant zu tief und deckt die Lücke später aus dem laufenden Betrieb.
Unterscheidung zwischen Instandhaltung, Instandsetzung und Erneuerung
- Instandhaltung
- Erhaltung der bestehenden Funktionsfähigkeit; regelmässig, vorbeugend
- Instandsetzung
- Wiederherstellung nach Schäden; zeitnah, nach Schadensereignis
- Erneuerung
- Austausch am Ende der Lebensdauer; planmässig, langfristig
Grundlagen und Vorgehen nach dem Konzept Bauwerkserhaltung
Das SIA-Regelwerk zur Erhaltung von Bauwerken gliedert den Prozess in vier Schritte: Überwachung, Überprüfung, Erhaltungsplanung und Massnahmenplanung. Zuständig sind die beauftragten Fachleute, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde. Vor dem Aufbau eines Plans ist deshalb zu klären, wer diese Rolle im konkreten Objekt übernimmt: die interne Betriebsorganisation, ein externer Planer oder ein spezialisiertes Ingenieurbüro.
Als Orientierung dienen in der Schweiz die Normen und Empfehlungen von KBOB, SIA und SWKI. Entscheidend für die Einordnung: Normen sind keine Gesetze, sondern Empfehlungen. Verpflichtend werden sie erst, wenn die Gesetzgebung auf sie verweist oder die Vertragsparteien sie vereinbaren – Letzteres ist in der Praxis des schweizerischen Bau- und Immobilienwesens besonders relevant. Auch wer eine Zertifizierung wie Minergie anstrebt, hält sich an die entsprechenden Normen.
Für die Vertragsgestaltung folgt daraus: Die anzuwendenden Regelwerke und ihre Ausgaben gehören explizit in den Dienstleistungsvertrag, zusammen mit der Pflicht, die Prüfergebnisse zu dokumentieren. Wird ein Regelwerk nur erwähnt, aber nicht vereinbart, fehlt die durchsetzbare Grundlage für Fristen, Prüftiefe und Ausführungsqualität.
Objekt- und Zustandsaufnahme für Gewerbeobjekte
Ausgangspunkt jeder Planung ist die Aufnahme des Objekts. Das Bauwerkserhaltungskonzept arbeitet mit einer Matrix von Bewertungskategorien für Gebäudeart und Zustand; daran orientieren sich die Unterhaltsmassnahmen. Auf ein Gewerbeportfolio übertragen heisst das: Pro Liegenschaft werden Gebäudeart, Nutzung, Zustand und Beanspruchung erfasst, bevor Massnahmen und Fristen definiert werden.
Die Unterhaltskategorien des BBL unterscheiden zwei Kategorien von Kernimmobilien, Veränderungsobjekte und Liquidationsobjekte. Für ein Gewerbeportfolio lassen sich daraus drei Steuerungsgruppen bilden: Kernliegenschaften, die langfristig im Bestand bleiben und entsprechend gepflegt werden; Objekte mit Veränderungsabsicht, bei denen Umbau, Unnutzung oder Verdichtung anstehen; und Objekte, die mittelfristig veräussert werden und nur den unmittelbar nötigen Unterhalt erhalten.
Die Zustandsbewertung umfasst zwei Kategorien von Instandhaltungsobjekten, Teilsanierungsobjekte und Gesamtsanierungsobjekte. Sie liefert die zweite Achse: Ein Objekt kann betrieblich eine Kernliegenschaft sein und trotzdem in die Kategorie Gesamtsanierung fallen. Für die Beanspruchung gibt es branchenspezifische Instrumente – der SMGV verweist für Holzbauteile auf Instandhaltungsanleitungen und auf die Berechnung eines Beanspruchungsindex, der die Nutzungsintensität eines Bauteils vergleichbar macht. Dasselbe Prinzip lässt sich auf Fassaden, Bodenbeläge, Sanitärbereiche oder Parkdecks anwenden: stark genutzte und stark bewitterte Bauteile werden anders eingestuft als geschützte.
Basis der Aufnahme sind die vorhandenen Unterlagen: Pläne, Baubeschriebe, Abnahmeprotokolle, Wartungs- und Servicenachweise, Schadensmeldungen, Revisionsunterlagen der technischen Anlagen. Fehlen sie, gehört die Nachführung der Dokumentation selbst als Position in den Massnahmenplan – ohne sie ist keine spätere Überprüfung nachvollziehbar.
Fristen und Intervalle festlegen
Prüf- und Wartungsintervalle entstehen aus drei Quellen: aus Nutzung und Beanspruchung des Bauteils, aus Instandhaltungsanleitungen und Herstellerangaben sowie aus der fachlichen Beurteilung des vorgefundenen Zustands. Ein Beanspruchungsindex macht die Nutzungsintensität messbar; die Intervalle ergeben sich aus dieser Einstufung im Zusammenspiel mit den Angaben der Hersteller und der Beurteilung durch die beauftragten Fachleute.
Fristen sind Planungsgrössen, nicht feste Termine. Zeigt eine Überprüfung einen Schaden, war das Intervall zu lang; bleibt ein Bauteil über mehrere Zyklen unauffällig, lässt es sich strecken. Der Plan muss diese Rückkoppelung enthalten: Überwachung und Überprüfung liefern nach dem SIA-Regelwerk die Grundlage für die Erhaltungs- und die Massnahmenplanung.
Sinnvoll ist eine Abstufung nach Bauteil und Zone. Eingänge, Nassbereiche, Parkdecks, Dächer und technische Anlagen werden häufiger kontrolliert als Innenwände in selten genutzten Bereichen. Zusätzlich ist objektweise zu klären, welche Prüfpflichten tatsächlich greifen: Da Normen erst durch gesetzlichen Verweis oder vertragliche Vereinbarung verbindlich werden, begründet eine allgemeine Formulierung wie «nach Norm» keine verbindlichen Fristen.
Priorität der Bauteile nach Beanspruchung und kritischer Funktion
- Höchste PrioritätDächer, Eingänge, Nassbereiche, technische Anlagen
- Mittlere PrioritätFassaden, Parkdecks, Bodenbeläge
- Niedrigste PrioritätInnenwände in selten genutzten Bereichen
Kosten realistisch schätzen und budgetieren
Die Kostenschätzung folgt der Gliederung des Plans. Getrennt zu schätzen sind laufende Instandhaltung, Instandsetzung nach Schäden und Erneuerung von Bauteilen am Ende ihrer Lebensdauer. Die BBL-Erfahrung mit Verwaltungsgebäuden über 40 bis 50 Jahre zeigt die Grössenordnung dieser Positionen: Die Unterhaltskosten übersteigen die Baukosten in der Regel um ein Vielfaches.
Als Grundlage dienen Bauteillisten mit erwarteten Lebensdauern, der aufgenommene Zustand, die Beanspruchung und die örtlichen Wiederbeschaffungskosten. Daraus entstehen Kosten pro Bauteil und Jahr. Die Gliederung nach Massnahme und Dringlichkeit macht daraus ein Budget: Sofortmassnahmen, Massnahmen im nächsten Planjahr, mittelfristige Instandsetzung und langfristige Erneuerung.
Vor der verbreiteten Unterschätzung ist ausdrücklich zu warnen. Schweizer und Kommer halten in ihrer Analyse zu Immobilieninvestments fest, dass neben den Wertsteigerungsannahmen gerade die erwarteten Instandhaltungskosten in Wirtschaftlichkeitsrechnungen systematisch zu tief angesetzt werden. Wer für ein Gewerbeobjekt ohne Zustandsaufnahme budgetiert, wiederholt diesen Fehler; die Folge ist eine Unterdeckung zu Lasten anderer Investitionen oder des Betriebs.
Laufende Instandhaltung gehört ins Betriebsbudget, grössere Instandsetzungen und Erneuerungen in die mehrjährige Investitionsplanung oder in eine Rückstellung. Ob Rückstellung oder Investitionsbudget, hängt von Rechnungslegung und Trägerschaft ab; in beiden Fällen muss der mehrjährige Bedarf bekannt sein. Die Unterhaltskategorie des Objekts steuert die Höhe: Bei einem Objekt mit Verkaufsabsicht ist der angesparte Betrag bewusst auf den nötigen Unterhalt zu begrenzen, bei einer Kernliegenschaft ist die Erneuerung grosser Bauteile über die gesamte Restnutzungsdauer einzuplanen.
Kostenentwicklung im Lebenszyklus eines Gewerbeobjekts
- Baukosten
- Grundlage für Vergleich
- Instandhaltungskosten (40–50 Jahre)
- Übersteigen Baukosten oft um ein Vielfaches
- Unterschätzung in Wirtschaftlichkeitsrechnungen
- Systematisch zu tief angesetzt (Schweizer & Kommer)
Massnahmen priorisieren, umsetzen und nachführen
Der Unterhalt soll differenziert und im Rahmen der übergeordneten Portfoliostrategie erbracht werden. Es ist ausdrücklich nicht das Ziel, für jedes Gebäude einen möglichst guten Bauwerkszustand anzustreben. Entscheidenden Einfluss auf die Art des Unterhalts haben die zukünftigen Absichten, die man mit einer Immobilie hat, und ihr heutiger Zustand.
Daraus ergibt sich die Reihenfolge der Massnahmen: zuerst Eingriffe, ohne die der Betrieb nicht weitergeführt werden kann; danach Massnahmen, die den Zustand eines Objekts mit langfristiger Perspektive erhalten; zuletzt Massnahmen an Objekten, die mittelfristig verändert oder veräussert werden. Zustand und Portfoliokategorie ergeben zusammen die Dringlichkeit, die mit Termin und Kostenschätzung in die mehrjährige Planung einfliesst.
Die Planung ist rollend und wird nach jeder Überprüfungsrunde nachgeführt. Zuständigkeiten gehören schriftlich geregelt: Wer überwacht, wer überprüft, wer die Erhaltungs- und Massnahmenplanung erstellt – das SIA-Regelwerk weist diese Aufgaben den beauftragten Fachleuten zu, sofern nichts anderes vereinbart ist. Ergebnisse der Überwachung und Überprüfung, ausgeführte Massnahmen und deren Kosten werden fortlaufend dokumentiert, damit die nächste Planung auf Fakten statt auf Erinnerung beruht.
Das BBL nutzt für sein heterogenes Portfolio eine Portfoliomethode als transparentes Informations- und Steuerungsinstrument, um Bestände systematisch zu erfassen, zu vergleichen und gezielt zu führen und die Betriebskosten nachvollziehbar zu kontrollieren. Ein Gewerbeportfolio braucht dieselbe Rückkoppelung: Ohne wiederkehrende Überprüfung und Anpassung veraltet jede Massnahmenliste innerhalb weniger Jahre und verliert ihre Funktion als Budget- und Entscheidungsgrundlage.
Voraussetzungen für einen wirksamen Instandhaltungsplan
- Vertraglich festgelegte Regelwerke (SIA, KBOB, SWKI)Ohne verbindliche Vereinbarung keine Durchsetzbarkeit
- Vollständige Dokumentation vorhandenPläne, Abnahmeprotokolle, Wartungsunterlagen
- Zustandsaufnahme mit BeanspruchungsindexFür vergleichbare Bewertung von Bauteilen
- Differenzierte Budgetierung nach KategorieLaufende Instandhaltung, Instandsetzung, Erneuerung getrennt
- Regelmässige Nachführung des PlansNach jeder Überprüfungsrunde aktualisieren


