
Flächenplanung
Raumbedarf für Büros ermitteln: Methoden und Quellen
Eine Quadratmeterpauschale pro Kopf überspringt den eigentlichen Bedarf.
Vom Nutzungskonzept zum Raumbedarf
Eine Quadratmeterpauschale pro Kopf überspringt den eigentlichen Bedarf. Ausgangspunkt ist die Organisation: welche Teams und Funktionen es gibt, wie viele Personen dort arbeiten und wie viele Arbeitsplätze tatsächlich besetzt sind. Wie ein kommunales Raumprogramm aussieht, zeigt das Kreditbegehren der Stadt Kreuzlingen für den Standort Sonewise: Für das Team Energieversorgung sind 4 Büroarbeitsplätze bei einem Soll von 6 Arbeitsplätzen vorgesehen; die zwei Obergeschosse bilden die Verwaltung mit Büroarbeitsplätzen und Sitzungszimmern. Der Soll-Wert hält fest, wie viele Arbeitsplätze die Organisation mittelfristig braucht – er ist die Bezugsgrösse für die Fläche, nicht das Ergebnis einer Quadratmeterrechnung.
Vom Nutzungskonzept zum Flächenbedarf führen prüfbare Schritte: Personen und Arbeitsplätze je Team festlegen, Raumtypen bestimmen (Einzelbüro, Mehrpersonenbüro, Sitzungszimmer, Besprechungs- und Rückzugsflächen, Empfang, Technik- und Lagerräume), Personen und Funktionen den Räumen zuordnen und erst danach Flächen mit Richtwerten je Arbeitsplatz sowie Zuschlägen für Erschliessung, Sanitär, Technik und Möblierung berechnen. Sitzungszimmer folgen nicht aus der Kopfzahl, sondern aus dem Nutzungsmuster: Wie viele Sitzungen mit welcher Teilnehmerzahl laufen gleichzeitig, und wie viele Besprechungsräume bindet der Tagesbetrieb dauerhaft?
Dem Soll steht der Bestand gegenüber. Aufgemessene Flächen, Erschliessungswege, Tragstruktur und Gebäudetechnik entscheiden, wie viel des Soll-Raumprogramms im vorhandenen Bau umsetzbar ist. Die Differenz zwischen Soll und Bestand – nicht die absolute Quadratmeterzahl – begründet die nächsten Schritte: Verdichtung im Bestand, Umnutzung, Anmietung oder Zukauf.
Kennzahlen und Benchmarking als Orientierung
Die SIA-Benchmarking-Plattform schafft laut SIA eine Basis für wirtschaftliche Entscheidungen; Planungsbüros gleichen dort ihre betriebswirtschaftlichen Kennzahlen mit Vergleichswerten ab. Für ein Büroprojekt heisst das: vor einem Mieter- oder Bauentscheid die eigenen Werte zu vergleichbaren Objekten in Beziehung setzen, statt sich auf eine einzelne interne Zahl zu stützen.
Vergleichswerte taugen so viel wie ihre Definition. Wer Kennzahlen aus der Plattform für Flächenüberlegungen nutzt, klärt zuerst, worauf sie sich beziehen: welche Bezugsfläche, welche Nutzungsart, welcher Erhebungszeitpunkt und wie Neben-, Verkehrs- und Technikflächen behandelt werden. Ohne diese Angaben ist eine Kennzahl nicht vergleichbar. Zur eigenen Erhebung gehören deshalb immer die eigenen Definitionen, damit Abweichungen vom Vergleichswert erklärbar bleiben – etwa abweichende Nutzungsdichte, ein anderer Sitzungszimmeranteil oder zusätzliche Technikflächen.
Normen als Planungsquelle: SIA 500 für Bauten mit Arbeitsplätzen
Die Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» gilt für Projektierung und Ausführung öffentlich zugänglicher Bauten, von Wohnbauten und von Bauten mit Arbeitsplätzen. Sie will jeden Bau für Alle ohne Diskriminierung zugänglich machen (SIA 500, Vorwort). Für Büroprojekte einschlägig ist die Kategorie «Bauten mit Arbeitsplätzen»: Die Anforderungen richten sich nach Art und Weise der Gebäudenutzung und sind in drei Kategorien unterteilt – öffentlich zugängliche Bauten, Bauten mit Wohnungen, Bauten mit Arbeitsplätzen (Ziff. 0.1.3).
Wo hindernisfrei gebaut werden muss und wo die Norm verbindlich gilt, regeln das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) sowie die kantonalen und kommunalen Gesetze und Vorschriften – nicht die Norm selbst. Ihr Anwendungsbereich umfasst Neubau und Umbau, Instandsetzung und Umnutzung von Bauten für dauernde oder befristete Nutzung, die Ausstattung von Bauten und die Gestaltung von Aussenräumen (Ziff. 0.1.1). Ein Büroumbau im Bestand fällt damit ebenso darunter wie ein Neubau.
Zwei Grenzen sind für die Büroplanung entscheidend. Für Bauten zur Pflege und Betreuung von Personen – Spitäler, Rehabilitationsstätten, Wohn- und Pflegeheime – genügen die Anforderungen der Norm nicht; dort entscheiden die spezifischen, dem jeweiligen Zweck entsprechenden Anforderungen (Ziff. 0.1.5). Individuelle Anpassungen an Bauten mit Wohnungen oder Arbeitsplätzen müssen der Person, für die sie vorgenommen werden, den grösstmöglichen Nutzen bringen; ihre spezifischen Anforderungen haben gegenüber der SIA 500 Vorrang (Ziff. 0.1.6). Ein einzelner Arbeitsplatz kann daher Massnahmen verlangen, die über das hinausgehen, was die Norm generell fordert.
Wichtige Kennzahlen für Büroflächen nach SIA 500
- Anwendungsbereich
- Neubau, Umbau, Instandsetzung, Umnutzung von Bauten mit Arbeitsplätzen
- Verbindlichkeit
- Durch BehiG und kantonale Vorschriften festgelegt
- Ausnahmen
- Spitäler, Rehabilitationsstätten, Wohn- und Pflegeheime – dort gelten spezifische Anforderungen
BIM und IFC für nachvollziehbare Raumdaten
Für Ermittlung und Prüfung von Büroflächen ist BIM nützlich, wenn Daten zwischen den Beteiligten austauschbar sind. Die bekannteste einschlägige Norm ist die SN EN ISO 16739. Sie beschreibt die Industry Foundation Classes (IFC), die beim Austausch von Informationen aus digitalen Bauwerksmodellen zur Anwendung kommen; damit steht weltweit ein softwareunabhängiges Datenaustauschmodell bereit.
Zahlreiche europäische und internationale Normen zur BIM-Methode wurden oder werden in den nächsten Jahren in das Schweizer Normenwerk aufgenommen. Europäische Normen (EN) erarbeitet und publiziert das Europäische Komitee für Normierung (CEN); die Schweizerische Normen-Vereinigung war Gründungsmitglied und verpflichtete sich, europäische Normen in ihr Normenwerk zu übernehmen und widersprechende Schweizer Normen zu überarbeiten oder zurückzuziehen. Internationale Normen werden nicht automatisch Bestandteil des Schweizer Normenwerks; ISO-Normen, die gemeinsam mit dem CEN entwickelt oder von diesem übernommen werden – wie IFC –, gelten als CEN-Normen und werden übernommen.
In der Praxis müssen Räume im Modell Merkmale tragen, die den Bedarf abbilden: Raumnutzung, Zuordnung zu Team oder Funktion und Flächengrösse. Werden diese Merkmale über IFC ausgetauscht, lassen sich Raum- und Flächenlisten aus dem Modell ableiten und gegen das Nutzungskonzept prüfen, statt sie manuell zu pflegen. Zur Erwartungshaltung gehört ein Hinweis aus der Fachdiskussion: Schweizer Normen entstehen üblicherweise retrospektiv, indem die Normenkommissionen den gewachsenen Stand der Technik festhalten; bei der BIM-Methode hat sich bis heute kein Standard durchgesetzt, weshalb prospektiv europäische Lösungen erarbeitet werden (espazium, 23.05.2019). Zahlreiche CEN-Normen zur BIM-Methode sind in Erarbeitung; im Zentrum steht die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den an Bau- und Immobilienprojekten beteiligten Anspruchsgruppen.
Abweichungen und Spielräume beurteilen
Mit «bedingt zulässig*» und «vorzugsweise*» räumt die SIA 500 etwa für Umbauten einen Spielraum ein, um Anforderungen zweckmässig zu differenzieren. Abweichungen sind nur gestattet, wenn nachgewiesen ist, dass die einzelnen abweichenden Massnahmen die Anforderungen der Norm anderswie erfüllen (Ziff. 0.2.1). Der Nachweis ersetzt die Anforderung nicht, er belegt eine gleichwertige Lösung.
Lassen sich einzelne Bestimmungen in einem Bauvorhaben nicht einhalten, legen die zuständigen Instanzen die Abweichungen im Rahmen der Verhältnismässigkeit fest (Ziff. 0.2.2). Die Norm selbst enthält keine Regeln zur Bestimmung der Verhältnismässigkeit und keine Güterabwägung zwischen konkurrierenden Anforderungen (Ziff. 1.2). Diese Abwägung findet ausserhalb der Norm statt, ist zu begründen und gegenüber der zuständigen Stelle zu vertreten.
Die Fachpublikation hindernisfreie-architektur.ch interpretiert «bedingt zulässig*» restriktiv und nennt zwei Anwendungsfälle: bei Umbau, Instandsetzung oder Umnutzung sowie bei gegebener Topographie, welche die Umsetzung der Anforderungen verunmöglicht. Die Ersatzmassnahme ist mit Nachweis zu begründen: Die bestehenden Elemente erlauben die Anwendung der Anforderungen nicht, oder sie erfordern einen unverhältnismässigen Aufwand. Für ein Büroprojekt heisst das: den Spielraum nicht pauschal beanspruchen, sondern pro abweichender Massnahme festhalten, welches Bauteil betroffen ist, weshalb die Anforderung nicht erfüllbar ist und welche Ersatzmassnahme den Zweck gleichwertig erfüllt.
Spielräume in der SIA 500: Bedingt zulässig vs. Vorzugsweise
- Pro: Flexibilität bei Umbau, Instandsetzung oder Umnutzung
- Ermöglicht zielgerichtete Abweichungen, wenn technische oder topografische Beschränkungen bestehen.
- Con: Nachweis einer gleichwertigen Lösung erforderlich
- Abweichungen müssen dokumentiert und begründet werden – kein pauschaler Spielraum.
Quellen prüfen und für das eigene Projekt gewichten
Die vier Quellen beantworten unterschiedliche Fragen und ersetzen einander nicht. Die SIA 500 liefert die Anforderungen an hindernisfreie Bauten mit Arbeitsplätzen; wo sie verbindlich einzuhalten ist, bestimmen das BehiG und die kantonalen und kommunalen Vorschriften. Die SIA-Benchmarking-Plattform liefert betriebswirtschaftliche Vergleichswerte für wirtschaftliche Entscheidungen. BIM und IFC liefern die Datenherkunft und machen Flächen nachvollziehbar prüfbar. Ein kommunales Raumprogramm wie jenes der Stadt Kreuzlingen liefert den Nutzerbedarf in Arbeitsplätzen und Raumtypen.
Sechs Kriterien entscheiden über die passende Methode: (1) Rechtsverbindlichkeit – greifen BehiG oder kantonale und kommunale Vorschriften, ist die SIA 500 verbindlich; (2) Projektphase – in der Frühphase dominieren Nutzungskonzept und Raumprogramm, in der Projektierung die Normenprüfung; (3) Bauart – Neubau, Umbau, Instandsetzung oder Umnutzung entscheiden, ob der Spielraum «bedingt zulässig*» überhaupt zur Diskussion steht; (4) Nutzungsart – Bauten mit Arbeitsplätzen, öffentlich zugängliche Bauten und Bauten mit Wohnungen haben unterschiedliche Anforderungen, und bei Pflege- und Betreuungsbauten ist die Norm ausdrücklich unzureichend; (5) Datenlage – ob ein Bauwerksmodell mit definierten Raummerkmalen und IFC-Austausch vorliegt, bestimmt den Aufwand der Flächenermittlung; (6) Vergleichbarkeit – Benchmarkwerte sind nur brauchbar, wenn Bezugsfläche, Nutzungsart und Erhebungszeitpunkt mit der eigenen Erhebung übereinstimmen.
Die Quellen können in Konflikt geraten, ohne dass eine von ihnen ihn auflöst. Legt ein Benchmarkwert eine dichtere Belegung nahe, während die SIA 500 Anforderungen an die hindernisfreie Nutzung stellt, entscheidet die Norm weder über die Verhältnismässigkeit noch nimmt sie eine Güterabwägung zwischen konkurrierenden Anforderungen vor (Ziff. 1.2); Abweichungen legen die zuständigen Instanzen im Rahmen der Verhältnismässigkeit fest (Ziff. 0.2.2). Für die Projektorganisation heisst das: Raumprogramm und Kennzahlen begründen den Bedarf, die Norm liefert die Anforderungen an dessen Umsetzung, und die Abwägung zwischen beiden gehört in ein dokumentiertes Verfahren mit nachvollziehbaren Nachweisen.
Quellen für Raumbedarfsermittlung: Zweck und Anwendung
- SIA 500Verbindliche Anforderungen an hindernisfreie Bauten mit Arbeitsplätzen; verbindlich im Rahmen des BehiG und kantonaler Vorschriften.
- SIA-Benchmarking-PlattformBetriebswirtschaftliche Vergleichswerte zur wirtschaftlichen Entscheidungsfindung; nur vergleichbar bei identischer Definition von Bezugsfläche und Nutzungsart.
- BIM & IFCDigitale Nachvollziehbarkeit von Raumdaten; ermöglicht automatisierte Flächenabgleiche durch standardisierten Datenaustausch.
- Kommunales Raumprogramm (z. B. Kreuzlingen)Konkretes Beispiel für Nutzerbedarf in Arbeitsplätzen und Raumtypen; dient als Grundlage für Planung und Ausbau.
Kriterien zur Auswahl der passenden Quelle für Raumbedarf
- Rechtsverbindlichkeit prüfen (BehiG, kantonal)
- Projektphase beachten (FrühphaseNutzungskonzept)
- Bauart bestimmen (Neubau vs. Umbau)
- Nutzungsart abklären (Arbeitsplätze, öffentliche Gebäude)
- Datenlage überprüfen (BIM-Modell mit IFC-Austausch)
- Vergleichbarkeit sicherstellen (Bezugsfläche, Erhebungszeitpunkt)


